EU-Urteil: Böse Schlappe für den Datenschutz

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Die irische Klage gegen die europaweite Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen ist schlicht abgeschmettert worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute in Luxemburg, dass der Binnenmarkt als Rechtsgrundlage für die Bestimmungen ausreiche, um Europas Telefon- und Internetanbieter zu verpflichten, sämtliche Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Damit wolle man aber nicht die Datenschutzfragen und inhaltlichen Aspekten der Richtlinie bewerten. Was mit den Daten geschehe und welche Ermittlungsbehörden darauf zugreifen können, dass sei ohnehin Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.
Nun richten sich die Hoffnungen der Datenschützer wieder Richtung Karlsruhe, denn vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig. Bislang hatten die Karlsruher Richter verfügt, dass die Nutzung der Daten nur auf schwere Straftaten beschränkt sein soll. Die Briten haben in jüngster Vergangenheit mehrfach bewiesen, wie leicht solche Datensammlungen abhanden kommen und in die falschen Hände geraten. (rm)

Financial Times

Gulli

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