EuGH weist Klage gegen Vorratsdatenspeicherung ab

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Die formale Basis für die Vorratsdatenspeicherung stimmt, entschied der EuGH gestern (PDF) und wies damit eine Klage Irlands ab, das 2006 gegen die umstrittene Datenspeicherung geklagt hatte. Allerdings ging es den Iren nicht um Datenschutz und Privatsphäre, sondern die Frage, ob das Gesetz eine ausreichende Rechtsgrundlage hat, da es die EU seinerzeit als Binnenmarktregelung verabschiedete.

Das gehe in Ordnung, meinten die Richter, und führten als Begründung ausgerechnet jenen Punkt an, über den sich die meisten TK-Anbieter ärgern: dass sie die Kosten der Datenspeicherung tragen müssen. »Die Verpflichtungen zur Datenvorratsspeicherung haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Diensteanbieter, da sie hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können«, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richtline regele im Wesentlichen die Tätigkeiten der Diensteanbieter und nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch Polizei- und Justizbehörden; sie falle daher nicht in den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. (Daniel Dubsky)

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