Vorlesefunktion des Kindle 2 macht Ärger

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Die Vertonung ihrer Werke in Hörbüchern bekommen Autoren und Verlage üblicherweise vergütet. Amazon würde dies jedoch mit der Vorlesefunktion des Kindle 2 umgehen, ärgert man sich nun einem Bericht des Wall Street Journals zufolge. »Sie haben nicht die Rechte, ein Buch laut vorlesen zu lassen«, zitiert das Blatt Paul Aiken, den Chef des Autorenverbandes Authors Guild. Dies sei ein Audiorecht, das unter das Urheberrecht falle, und gegen das Amazon nun verstoße.

Beim Online-Händler sieht man das wenig überraschend anders. Die Nutzer würden sicher nicht den von der Text-to-Speech-Funktion vorgelesenen Text mit einem Hörbuch verwechseln, das eine ganz andere Qualität biete, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Experten bezweifeln zudem, dass die Vorlesefunktion das Urheberrecht verletzt – schließlich würde keine Kopie des Werkes erstellt. Gegenüber CNet merkten Jonathan Zittrain von der Harvard Law School und der auf Copyright spezialisierte Anwalt Ben Sheffner jedoch an, das Vorlesen könnte als nicht legale öffentliche Aufführung angesehen werden. Man könne aber genauso gut argumentieren, mit dem Kindle seien nur private Aufführungen möglich – und die sind legal. (Daniel Dubsky)

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