»Falschwerbung« für »Vista Capable « kaum noch angreifbar

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Kritiken, dass Microsoft seine Kunden mit dem Logo »Vista Capable« bewusst getäuscht habe, um Herstellern auch den Verkauf von nicht geeigneten Geräten zu erleichtern und Vista so auch an Käufer älterer Geräte zu bringen, verstummen nun allmählich. Ein US-Gericht hat der Sache den Sammelklagen-Status aberkannt. Nur Windows Vista Home Basic könne auf den Geräten mit dem Logo gestartet werden, Funktionen wie die Benutzeroberfläche Aero seien hier aber nicht enthalten.

Am Rande: Auch Nutzern, die andere Vista-Versionen haben, empfehlen wir, die Oberfläche Aero abzuschalten, wenn sie schneller arbeiten wollen.

Vor einem Jahr wurde diese Sammelklage bereits eingereicht, doch der März 2008 brachte schon heraus: Einzelne Hardware-Hersteller sind mitschuldig am schlechten Ruf des Microsoft-Betriebssystems. Was aber der Tatsache, dass Rechner unter 2 Gigabyte Arbeitsspeicher kaum für Vista geeignet sind, keinen Abbruch tut.

Nach dem neuen Urteil müssen die Kläger ihre Ansprüche aber jetzt einzeln bei Microsoft anmelden. Das Gericht: »Individuelle Faktoren dominieren«. Und Microsoft ist wieder einmal davongekommen. Die Entscheidung(hier als mehrseitiges PDF) besagt, dass die potentiell Geschädigten bei Microsoft einzeln ihre Ansprüche melden müssen.

Wegen der Rücknahme des Sammelklagenstatus durch Richterin Marsha Pechman verringert sich die Zahl der Klagen auf nur noch sechs einzeln angemeldete, erklärt Microsoft triumphierend. (Manfred Kohlen)

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