Klage gegen Google Streetview abgewiesen
Im April des vergangenen Jahres reichten Aaron und Christine Boring Klage gegen Google ein, nachdem der Suchmaschinenbetreiber für seinen Dienst Streetview Fotos vom Haus der beiden gemacht hatte. Damit habe das Unternehmen ihre Privatsphäre verletzt, heißt es in der Klageschrift, denn nicht nur dass das Auto mit der Kamera einen Privatweg befahren habe, es sei sogar in die Einfahrt des Anwesens gefahren, um Bilder vom Swimming-Pool zu machen. Zudem habe sich Google durch die Aufnahme der Bilder bereichert.
Die Richterin Amy Reynolds Hay sah das allerdings anders und wies die Klage am Dienstag in allen Punkten ab. In ihrer Urteilsbegründung (PDF) wies sie auch darauf hin, dass die Borings zwar eine Verletzung ihrer Privatsphäre beklagten, jedoch durch ihre Klage besonders viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hätten. Schließlich wäre es auch möglich gewesen, die Bilder aus Street View entfernen zu lassen, indem man sie Google über eine entsprechende Funktion meldet. Das hätten die beiden aber ebenso unterlassen, wie sie die Möglichkeit ignorierten, die Klage als Verschlusssache einzureichen, so dass nicht jeder die Akten einsehen kann.
Alles in allem, so die Richterin, hätte das Pärchen einfache Schritte unterlassen, um seine Privatsphäre zu schützen und sein vorgebliches Leiden zu lindern. Es sei wohl davon auszugehen, dass sie unter der Verletzung ihrer Privatsphäre weit weniger litten als behauptet. (Daniel Dubsky)