Branche kritisiert Kostenerstattung bei TK-Überwachung

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»Das Gesetz weist in die richtige Richtung und erfüllt einige Kernforderungen der Wirtschaft«, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. »Von einer angemessenen Kostenerstattung für die Unternehmen kann aber weiterhin nicht die Rede sein.« Denn im Gesetz sind nur Fallpauschalen für konkrete Datenabfragen durch den Staat vorgesehen. Das decke zumindest die laufenden Kosten zum großen Teil, so Scheer. Füreine Erstattung der Kosten, die die TK-Anbieter durch die Anschaffung der neuen Überwachungtechnik hatten, fehle aber noch eine Regelung. »Für diese Kosten müssen die Unternehmen durch ein separates Gesetz entschädigt werden«, fordert Scheer. (Daniel Dubsky)

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