Gericht: Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ging es eigentlich darum, ob die Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet vorgeschrieben werden darf. Das Gericht war sich nicht sicher und reichte einige Fragen an den Europäischen Gerichtshof weiter. Allerdings stellte man auch fest, die Veröffentlichung im Internet sei in diesem Fall nicht geeignet, den Bürger zu informieren, da der Informationswert minimal sei. Zudem setze sich der interessierte Bürger einer Vorratsdatenspeicherung aus, die im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention unverhältnismäßig sei.
Laut AFP erklärten die Richter, die Vorratsdatenspeicherung sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. »Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden«, so das Gericht. (Daniel Dubsky)