Abgesegnet: Besserer Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung
Zwar muss der Bundesrat dem neuen Gesetz noch zustimmen, doch Justizministerin Brigitte Zypries zeigte sich gestern zuversichtlich, dass er das tut. Über die neuen Regelungen wurde bereits seit dem vergangenen Sommer diskutiert. Sie sehen vor, dass die Anrufer ihre Nummer nicht mehr unterdrücken dürfen – tun sie das doch, drohen bis zu 10 000 Euro Strafe. Wer ohne Einwilligung des Verbrauchers anruft, muss sogar mit Strafen bis 50 000 Euro rechnen. So genannte Cold Calls zur Neukundengewinnung sind damit verboten.
Außerdem will der Gesetzgeber künftig verhindern, dass Verbrauchern am Telefon Verträge oder Vertragsänderungen untergeschoben werden. Sie können nun sämtliche telefonisch abgeschlossenen Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen – bisher gab es hier zahlreiche Ausnahmen. Allerdings hatten Verbraucherschützer schon im vergangenen Jahr erklärt, das gehe ihnen nicht weit genug. Sie hätten es lieber gesehen, wenn die Verträge erst dann gültig werden würden, wenn der Verbraucher sie nach dem Telefongespräch auch noch schriftlich bestätigt. So müssten Verbraucher weiterhin aktiv werden, um aus untergeschobenen Verträgen herauszukommen, kritisiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Genau das kommt in der IT-Branche aber gut an. »Es wäre nicht praktikabel, alle Bestellungen zunächst als unwirksam zu betrachten, bis sie schriftlich bestätigt werden«, begrüßte etwa Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer die neuen Regelungen. Es sei im Interesse der Verbraucher, das Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.
Langfristige Verträge, etwa der Wechsel des Telefonanbieters, bedürfen dagegen einer schriftlichen Bestätigung. Hier obliegt es dem neuen Anbieter nachzuweisen, dass der Kunde den Wechsel per Mail, Fax oder Brief abgesegnet hat. (Daniel Dubsky)