Rasterfahndung: Telekom lieferte Kundendaten für die Terroristenjagd

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Die Suche nach Terroristen hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden. Gesucht wurde im Rahmen der Rasterfahndung nach männlichen Studenten oder Ex-Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren. Bislang war nur bekannt, dass Einwohnermeldeämter, Universitäten und das Ausländerzentralregister Daten weitergereicht hatten – nicht aber die Deutsche Telekom. Die will das nicht kommentieren,allerdings beklagen Insider dem Bericht zufolge schon lange, dass Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz bei dem Unternehmen ein- und ausgehen. Auf dem kleinen Dienstweg würden viele Informationen beschaftt, ganz ohne schriftliche Verfügungen oder richterliche Beschlüsse.

Die Rasterfahndung selbst wurde 2006 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Richter sahen darin einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. (Daniel Dubsky)

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