BKA dementiert Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten
Man habe lediglich einige Daten von Beschäftigten sicherheitsrelevanter Stellen erhoben, etwa aus den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen sowie Fluglizenzen und Flughäfen. Ziel sei der Schutz kritischer Infrastrukturen gewesen, da man nach dem 11. September davon ausging, in Deutschland würden sich weitere Islamisten aufhalten und Anschläge planen. Natürlich sei die Deutsche Telekom einbezogen worden, erklärt das BKA, allerdings habe man weder Kundendaten und Verbindungsdaten angefragt – nur Daten ausgewählter Mitarbeiter und einiger zugangsberechtigter Dritter innerhalb des Konzerns. Dafür habe es auch eine Rechtsgrundlage gegeben, den Paragraphen 7 Absatz 2 des BKA-Gesetzes. Und nach Paragraph 28 dürfe man diese Daten auch mit anderen Datenbeständen abgleichen, was man aber nicht getan habe. (Daniel Dubsky)