Google empfiehlt Software-Klau

NetzwerkeSoftware

Die Google Labs sind eigentlich als »Spielwiese für neue Technologien« gedacht. Darunter fällt auch das neue Feature »Suggest«. Schon während des Eintippens eines Suchbegriffs klappt ein Dropdown-Fenster auf. Darin erscheinen in Echtzeit passende Keyword-Vorschläge, jeweils mit der Anzahl der Treffer. Ähnliche Funktionen sind bei Internet-Diensten nichts Neues, auch Amazon bietet dieses Feature bei der Suche.

Nur eine nette Spielerei?
Für manche Internet-Nutzer ist das Extra aus der Google-Labs-Spielwiese tatsächlich eine nette Spielerei. Sie geben beispielsweise Satzanfänge ein und lassen diese dann von der Vorschlagsliste ergänzen. Sie geben also zum Beispiel ein: »why do« und erhalten als Vorschlag dann »cats purr« und »why do men cheat« und ähnliches mehr.

Google schlägt illegale Cracker-Seiten vor
Weniger witzig ist das Feature aber, wenn es um die Suche nach Software-Produkten geht. Wer beispielsweise Adobe Premiere Pro CS 4 eingibt, sieht in der Vorschlagsliste auch Begriffe wie »crack«, »serial« und »keygen«.

Google-Suche nach Adobe Premiere: Crack, Serial und Torrent verweisen auf dubiose oder illegale Angebote.

Man muss kein großer Experte sein, um zu wissen, was sich hinter solchen Bezeichnungen verbirgt. Gemeint sind damit Seiten, die illegal Seriennummern und Key-Generatoren für das Videoschnittprogramm Premiere anbieten. Nur ein Mausklick und der Anwender ist im Reich der dubiosen Anbieter, auf denen sich Software-Jäger beispielsweise Seriennummern holen, mit denen sie wiederum Demoversionen freischalten. Adobe Premiere Pro zum Nulltarif.

Ganz ähnlich ist das auch bei der Suche nach anderen Software-Produkten wie etwa Corel Draw Graphics Suite X4, einem immerhin über 500 Euro teuren Grafikpaket. Oder Microsofts Office Suite 2007 (600 Euro). Oder Quark XPress (1530 Euro).

Links zu dubiosen Filesharing-Diensten
Doch damit nicht genug. In der Vorschlagsliste finden sich auch Schlagworte wie »torrent« oder »rapidshare«. Ein Klick darauf und man ist im Paradies der Filesharing-Dienste, bei denen sich Interessenten auch mal eine komplette Software-Suite besorgen können. Vorausgesetzt, sie scheuen das Risiko, erwischt zu werden, nicht.

Herstellern wie Adobe, Microsoft oder Quark dürfte diese Vorschlagsfunktion sicher ein Dorn im Auge sein. Wenn sie auch nicht befürchten müssen, dass Google-Nutzer jetzt reihenweise auf Cracker- und Warez-Seiten einfallen.

Google-Suche nach Corel Graphics Suite: Crack, Torrent, Rapidshare laden ein zum Software-Klau.

Versuchung für arglose Anwender

Sicher sind die Einträge keine böse Absicht der Google-Manager. Die Vorschläge werden über den Google-Server automatisch generiert. Als Basis dienen die nach Häufigkeit gestaffelten Suchanfragen der Google-Nutzer. Eine Gefahr sind die fragwürdigen Empfehlungen aber gerade für Internetsurfer, die einfach nur Infos zu einem Programm suchen. Sie geraten so erst in Versuchung, auf die dubiosen Seiten zu klicken, zumal die Präsentation als »Vorschlag« durch die Suchmaschine den Anschein einer gewissen Legitimität verleihen könnte.

Google-Sprecher: »Welche Wörter sind verboten?«
Auf Anfrage von eWEEK bestätigt auch Google-Sprecher Stefan Keuchel, dass die Vorschläge durch »beliebte Anfragen von unseren Nutzern« generiert werden. Und zwar voll automatisch und nicht gefiltert.

Keuchel betont, dass der Suchdienst keine Bewertung darüber abgibt, »was ein gutes oder ein schlechtes Schlüsselwort« sei. »Im allgemeinen wäre es sicherlich auch schwierig einen Konsens zu finden, welche Wörter denn »verboten« sind. Wer sollte das bestimmen?«

Auch Yahoo liefert Vorschläge unter der Suchleiste. Allerdings findet man keine Begriffe wie Crack oder Serial.

Google will keine Zensur ausüben
Passend zur selbstauferlegten Neutralität heißt es in den Informationen für Webmaster: »Unser Ziel ist es, unseren Nutzern gründliche und unvoreingenommene Suchergebnisse zur Verfügung zu stellen. Daher können wir keine Zensur ausüben.« Ein Argument freilich, das Google gegenüber der chinesischen Regierung bisher nicht vorgebracht hat.

Auch könnten Rechtsexperten in Deutschland die automatisch erstellten Vorschlagslisten kritischer sehen. Vor allem dann, wenn es um illegale Angebote geht, die aus der Tiefe der Trefferlisten als Vorschlag nach oben gebracht werden.

Keine allgemeine Prüfpflicht
Die Berliner Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff nimmt dabei Google teilweise in Schutz. Sie erklärt, es könne »keine allgemeine Prüfpflicht auf die Kombination von Suchbegriffen angenommen werden, welche wohl von einem AJAX-Tool erzeugt werden.«

Andererseits ist der Suchmaschinenanbieter dadurch nicht ganz aus dem Schneider. Denn andererseits »besteht dann die Pflicht zum Prüfen und ggf. Handeln, wenn »Abmahnungen der Rechteinhaber vorliegen und damit der Suchmaschinenanbieter Kenntnis von rechtswidrigen Beeinträchtigungen erlangt hat« sagt Auer-Reinsdorff.

Das vollständige  Statement der Rechtsanwältin, die unter anderem IT-Recht und Urheberrecht zu ihren Schwerpunkten zählt, finden Sie am Ende dieses Berichts.

In jedem Fall wären die Google-Manager wohl gut beraten, sich das Feature noch einmal genauer anzusehen. Vielleicht sind die genannten Probleme ja »Kinderkrankheiten«. Der Dienst war in Deutschland erst Anfang April gestartet.
(Mehmet Toprak)

Weblinks
Google Suggest
Informationen für Webmaster
Rechtsanwaltskanzlei Auer-Reinsdorff

Das Statement der Rechtsanwältin

Google Suggest birgt wie Yahoo Search assist für den Suchmaschinenanbieter Haftungsrisiken insofern als sich eine Verantwortlichkeit aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung ergeben kann. Den Rahmen gibt u.a. die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 22.02.2005 (Urt. V. 22.02.2005 – 27 O 45/05 – Haftung für Meta-Suchmaschinen) – Zitat: »Von Dritten, die eine rechtswidrige Beeinträchtigung lediglich objektiv durch ihr Handeln unterstützen, darf zwar durch eine Störerhaftung nicht Unzumutbares verlangt werden. Die Haftung als Störer setzt daher die Verletzung der Prüfpflicht voraus.«

Es geht bei der Frage der Verknüpfung von Hersteller- / Softwarebezeichnungen mit fragwürdigen Internetangeboten zur Umgehung deren Lizenzbestimmungen, anders als bei klar strafrechtlich relevanten Angeboten wie rechtsradikales Gedankengut, pornografische Seiten etc. um den Schutz des Urhebers, des Anbieters.

Es kann keine allgemeine Prüfpflicht auf die Kombination von Suchbegriffen angenommen werden, welche wohl von einem AJAX-Tool erzeugt werden. Allerdings besteht dann die Pflicht zum Prüfen und ggf. Handeln, wenn Abmahnungen der Rechteinhaber vorliegen und damit der Suchmaschinenanbieter Kenntnis von rechtswidrigen Beeinträchtigungen erlangt hat. Im Einzelnen ist dann die Rechtswidrigkeit des gerügten Suchvorschlags zu prüfen.

Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Lesen Sie auch :