Microsoft: Millionenstrafe wegen Preisabsprachen bei Office

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Zwar weist das Kartellamt darauf hin, dass nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler wegen des Verkaufspreise eines Produkts ein Verstoß gegen die Wettbewerbsbestimmungen ist. Im Falle von Microsoft sieht man die Grenze jedoch überschritten, da der Software-Konzern sich konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung bemüht hatte.

Dabei ging es um das Software-Paket Office Home & Student 2007, das ein Einzelhändler im Herbst 2008 massiv beworben hatte – mit Microsofts Unterstützung. Noch vor dem Start der Werbekampagne hätten sich Mitarbeiter von Microsoft und dem Händler über den Preis verständigt, stellte das Kartellamt fest und verhängte daher das Bußgeld über 9 Millionen Euro. (Daniel Dubsky)

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