Kinderporno-Sperren: Zugriffe auf gesperrte Seiten sollen gespeichert werden
Möglichst schnell will die Bundesregierung das Telemediengesetz überarbeiten, um die Provider zu verpflichten, kinderpornografische Webseiten zu sperren. Morgen soll der entsprechende Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden, doch wie jetzt bekannt wurde, regelt er nicht nur die Sperren, sondern sieht auch vor, dass Zugriffsversuche auf die gesperrten Seiten gespeichert werden. Strafverfolgungsbehörden können die Daten bei Bedarf abrufen.
Bisher hieß es seitens der Bundesregierung immer, eine Datenspeicherung sei ebenso wenig vorgesehen, wie eine Verfolgung der Benutzer. Die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene Regelung würde nun unschuldige Menschen zu Verdächtigen machen, beklagt etwa Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er erklärte: »Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft.«
Nur weil eine Webseite durch eine Verwaltungsbehörde in eine Liste aufgenommen wurde, bedeute das nicht, dass dort kriminelle Inhalte zu finden sein, so Weichert weiter. Ähnlich hatte sich zuvor auch schon der FoeBuD geäußert und kritisiert, dass die Rechtmäßigkeit einer Sperrung keiner Überprüfung unterliege. »Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde«, fasst Weichert zusammen. (Daniel Dubsky)