Gesetzentwurf zur Sperre von Kinderporno-Webseiten abgesegnet

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Im Gesetzentwurf (PDF) stehen im Wesentlichen die Punkte, auf die sich die Bundesregierung bereits im Vorfeld geeinigt hatte. So sollen die Provider den Zugriff auf Webseiten mit Kinderpornografie auf Basis einer vom BKA erstellten Sperrliste blockieren. Eine Ausnahme macht man für kleine Provider mit weniger als 10 000 Kunden – sie brauchen nicht filtern, was ebenso für Kritik sorgte, wie die Tatsache, dass die Provider Nutzerdaten erfassen dürfen, um sie an die Strafverfolgungsbehörden weiterzureichen.

Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag diskutiert. Die Bundesregierung hofft, dass er noch in dieser Legislaturperiode abgesegnet wird. Man wisse, dass mit dem Gesetz Neuland betreten werden, erklärte die Bundesregierung, und schlägt vor, das Gesetz zwei Jahre nach dem Inkrafttreten zu überprüfen. (Daniel Dubsky)

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