Datenschützer warnen vor Placebo-Datenschutzgesetz

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Selbst die Verbraucherschützer bezeichneten die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung als ambitioniert, doch nun befürchten sie, dass wichtige Punkte aus dem Gesetzentwurf und die man auf dem Datenschutzgipfel erarbeitet hatte, auf der Strecke bleiben. Es drohe eine Placebo-Gesetzgebung, die das Ziel, den Verbrauchern die Hoheit über ihre Daten wiederzugeben und sie vor Datenmissbrauch zu schützen, verfehlt.

Drei Streitpunkte haben die Verbraucherschützer ausgemacht, bei denen die Proteste aus der Wirtschaft dazu führen könnten, dass wichtige Regelungen auf der Strecke bleiben. Dazu zählt die Abschaffung des Listenprivilegs, das es gestattet, Verbraucherdaten für Marketing- und Werbezwecke zu verkaufen oder zu vermieten. Die Wirtschaft fordert hier Ausnahmen, etwa für Verlage, Versicherungen und für die Marktforschung. Zudem wollen Teile der Koalition wohl die Nutzung von Listendaten gestatten, wenn in der Ansprache der Verbraucher kenntlich gemacht wird, woher die Daten stammen. »Diese Ausnahmen darf es nicht geben«, mahnt allerdings Gerd Billen, Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband. »Der Gesetzentwurf gleicht jetzt schon einem Schweizer Käse.«

Auch die Einführung einer »ausdrücklichen Einwilligung« droht zu scheitern. Derzeit sind Einwilligungserklärungen zur Datennutzung oft im Kleingedruckten versteckt, so dass der Verbraucher sie streichen muss – was laut dem BGH derzeit gesetzlich gedeckt ist. Die »ausdrückliche Einwilligung« sei einer der Kernpunkte des Gesetzes und dürfe nicht wegfallen, so Billen, die Abgeordneten müssten sich klar für ein Opt-in-Verfahren ausprechen, bei dem Verbraucher der Nutzung ihrer Daten explizit zustimmen müssen.

Zu guter Letzt fordern die Verbraucherschützer eine Ausweitung ihrer Klagebefugnisse. Man könne es schließlich nicht einzelnen Verbrauchern überlassen, durch Klagen sicherzustellen, dass in Deutschland der Datenschutz eingehalten wird, erklärt Billen. (Daniel Dubsky)

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