Neue EU-Software-Richtlinie: Nichts Neues im Westen…
Die Wege der europäischen Bürokratie sind unergründlich: Nach 20 Jahren hat die EU-Kommission bemerkt, dass die alte Software-Richtlinie (91/250/EWG) nicht mehr zeitgemäß ist. Die neue Richtlinie (2009/24/EG), die den Schutz für Computerprogramme der derzeitigen Rechtsage anpasst, soll ab 25. Mai gelten.
So stehen nun politische Gegebenheiten wie die Mitbestimmung des EU-Parlaments in der aktuellen Version, statt EWG steht endlich EU im Gesetz, und auf die richtigen Wettbewerbsrecht-Paragraphen des EG-Vertrages statt auf alte Stellen des EWG-Vertrags weist die neue Software-Richtlinie ebenfalls hin. Das hat der unermüdliche EU-Amtsblatt-Leser Robert A. Gehring natürlich gefunden und in golem.de online gestellt.
Den für Software-Entwickler wichtigsten Punkt nennt er erst ganz am Schluss des Artikels: Die urheberrechtliche Schutzdauer, die sich bisher an literarischen Werken orientierte, ist jetzt gar nicht mehr genannt. Nicht einmal eine Vorgabe steht da. Nur der Hinweis, dass ein Regelungsbedarf besteht, ist geblieben. Hurra, wir bestimmen, dass etwas bestimmt wird!
Kein Schutz mehr für Programmierer? Nein. Den bisherigen EU-Regeln nach kann jetzt jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Gesetze zum Thema Software festschreiben. Das dürfte einigen EU-Kommissaren, die sich Softwareschutz-Regeln wie in den USA wünschen, nicht gerade gelegen kommen. Kritiker können sich (vorerst) noch freuen: Hierzulande treten die üblichen Urheberrechtsgesetze in Kraft, die bislang versuchen, fair gegenüber Autoren und Nutzern gleichermaßen zu sein – obwohl es hier auch immer wieder Diskussionen um Änderungen gibt. µ
Neue EU-Software-Richtlinie
Artikel von Politik-Spezialist Gehring