Neue Petition: Lasst uns kopieren!
Eine neue Eingabe gegen ein Gesetz liegt derzeit beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor. Der Paragraph 95a des Urheberrechtsgesetzes, der erst vor einigen Jahren in das UrhG eingeführt wurde, ist diesmal der Streitpunkt. Das darin genannte Verbot zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen treffe nicht immer den Raubkopierer als solchen; vielmehr sei de Privatkunde getroffen, der ein Recht auf Sicherheitskopien habe.
Die Musikindustrie hat inzwischen erkannt, dass Kopierschutz ungeeignet zur Durchsetzung von Rechten ist und hat diese Geißel der computerisierten Menschheit wieder abgeschafft. So schnell reagiert ein Rechtssystem mit seinen vielen Bedenkenträgern nicht – steht einmal ein Gesetz, ist es nur sehr schwer wieder zu kippen. Zudem bietet dieses Thema wieder ein wunderbares Forum für Neinsager, die ihre Bedenken nur deshalb von sich geben, um in der Öffentlichkeit zu stehen. Schon bei der Diskussion um die Kinderporno-Petition kam ans Licht, wie viel Ahnungslosigkeit in der Politik steckt. Hier könnte es erneut dazu kommen.
Wer Musik ohne Kopierschutz erworben hat, kann sie als erlaubte persönliche Sicherheitskopie vervielfältigen. Wer geschützte Ware gekauft hat, ist hier klar benachteiligt: Er kann keine Sicherheitskopin für private Zwecke anfertigen, denn auf die einzige Art und Weise, die möglich ist – Kopierschutz umgehen – begeht er damit einen Gesetzesbruch.
Die Unterzeichner der Petition bestehen auf Gleichbehandlung und wollen deshalb eine Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Paragraphen.
Im Diksussionsforum des Petitionsservers geht Autor Stefan W noch einen Schritt weiter: Er hält schon den Gesetzestext selbst für absurd: Wenn eine Kopie erzeugt werden könne (auch mit »Umgehungs-Software«), kann laut Gesetzesdefinition die »technische Maßnahme« gar nicht wirksam sein, um die Nutzung des Werks »unter Kontrolle zu halten«. Damit hätte jemand, der eine Kopie erzeugt, somit auch nicht gegen Absatz 1 des Paragraphen verstoßen, da es ja gar keine »technisch wirksame Maßnahme« gab, die er hätte umgehen können.
Stefan W.’s Bitte um eine Stellungnahme eines Rechtsexperten, doch bitte einmal aufzuklären, was an dem Inhalt des Gesetzes den »Schlüssel zu einer Verurteilung« von jemandem darstelle, der angeblich gegen dieses Gesetz verstoßen haben solle, ist bis jetzt noch unbeantwortet.
Weitere Unterzeichner werden übrigens noch gesucht. µ
L’inqs:
E-Petition gegen veralteten Urheberrechtsparagraphen
Diskussionsbeitrag zur Gesetzestext-Erklärung
Die andere in den Medien verpuffte E-Petition