Urteil: Internet-fähiger PC kostet immer Gebühr
Der ausschließlich beruflich genutzte PC eines Rechtsanwalts kostet Rundfunkgebühren, weil er ans Internet anschließbar ist, heißt es im heutigen Urteil.
Der Anwalt hatte zuvor die Zahlung verweigert und der GEZ erklärt, in der Kanzlei würde der Rechner nur für berufliche Zwecke genutzt werden. Diese hatte die Gebühren schließlich mit einem Mahnbescheid festgesetzt, der Anwalt widersprach wieder vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, und so ging der Streit hin und her.
Der VGH bestätigt nun das Urteil aus Ansbach. Es gehe nicht darum, ob der Anwalt den PC als Radio nutze, sondern darum, dass er ein Rundfunk-fähiges Gerät in seiner Kanzlei stehen habe. Dafür seien die Gebühren fällig, hieß es in der mündlichen Verhandlung. Der PC ist nach einem älteren Urteil ein »neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig«.
Widersprüchliche Gerichtsurteile zum Thema sind in anderen Bundesländern ergangen, etwa zwei unterschiedliche in Koblenz. Erst keine Gebühr, dann doch wieder. Schon damals und auh jetzt wieder ist eine Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas zugelassen. Ob der Anwalt noch einmal in Berufung geht, ist nicht bekannt. (Manfred Kohlen)