Verbraucherschützer gewinnen Klage gegen Internet-Abzocker

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Konkret ging es um die Seite opendownload.org, auf der zahlreiche bekannte Anwendungen zum Download angeboten werden. Wer sich registriert, schließt allerdings ein 2-Jahres-Abo ab und erhält eine Rechnung über 96 Euro pro Jahr – der unscheinbare Hinweis darauf ist auf der Website leicht zu übersehen, weshalb zahlreiche Internet-Nutzer schon darauf hereinfielen.

Nun konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zumindest einen kleinen Sieg über die Online-Abzocker feiern, denn das Landgericht Mannheim untersagte es dem Betreiber der Website, das gesetzliche Widerrufsrecht per Klausel bei der Anmeldung auszuschließen. Zudem stufte das Gericht das Vorgehen des Anbieters, minderjährigen Nutzern, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgegeben hatten, mit Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen, als unzulässig ein.

»Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu«, klagt jedoch vzbv-Vorstand Gerd Billen. »Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma.« Die Verbraucherschützer fodern daher bessere gesetzliche Regelungen – so müssten Online-Anbieter verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihrer Angebote hinzuweisen, erklärt Billen. Am besten sei es, wenn der Kunde durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigen müsse, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat. (Daniel Dubsky)

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