Bundesregierung bessert Gesetzentwurf für Internet-Sperren nach
Der ursprüngliche Gesetzentwurf stieß auf massive Kritik, sogar der Bundesrat meldete zuletzt Bedenken an, weshalb die Große Koalition nun etwas nachgebessert hat. Statt im Telemediengesetz untergebracht zu werden, erhalten die Internet-Sperren ein eigenes Gesetz, das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, kurz: ZugErschwG.
Zwar soll nun ein unabhängiges Expertengremium die vom BKA gepflegte Filterliste kontrollieren, das laut Gesetzentwurf aber auch nur quartalsweise und anhand von Stichproben. Zudem soll das Gremium organisatorisch beim Bundesbeauftragten für Datenschutz untergebracht werden, der die Kontrollfunktion eigentlich gar nicht haben will – das Prüfen, ob eine Seite kinderpornografische Inhalte enthält oder nicht, habe schließlich nichts mit Datenschutz zu tun, erklärte er bereits.
Immerhin soll das Gesetz zunächst nur zeitlichbefristet, bis Ende 2012 gelten. Zudem sollen die Provider zwar weiter Verkehrs- und Nutzungsdaten erheben, diese dürfen aber nicht wie ursprünglich geplant für die Strafverfolgung genutzt werden, sondern nur noch um anonyme Statistiken für das BKA zu erstellen, wie viele Zugriffsversuche es auf die gesperrten Seiten gab.
Beim Branchenverband Bitkom ist man mit dem neuen Gesetzentwurf zufrieden; er trage zur Versachlichung der Debatte bei und sei weitaus praxisnäher als noch vor ein paar Wochen, erklärte Bitkom-Präsident Scheer. Kritiker bemängeln allerdings nach wie vor, dass die kinderpornografischen Webseiten nur gesperrt und nicht gelöscht werden sollen – die Sperren seien leicht zu umgehen und würden im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern nicht helfen. Dennoch will der Bundestag bereits am Donnerstag nachmittag über das Gesetz abstimmen. (Daniel Dubsky)