Hansenet braucht keine Vorratsdaten speichern

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Zuvor hatte das Amtsgericht Berlin unter anderem die British Telecom Germany und die Freenet-Töchter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile von der Pflicht zur Datenspeicherung befreit. Anders als die berliner Richter, die meinten, die Firmen dürften nicht zu Investitionen in Überwachungstechnik gezwungen werden, bevor geklärt ist, inwieweit diese Kosten ersetzt werden, beriefen sich die kölner Richter auf formale Gründe. Die Bundesnetzagentur müsse nicht bei jeder Nichteinhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes eingreifen, da sie einen gewissen Ermessensspielraum hat. Den habe sie nicht genutzt, da nicht geprüft wurde, ob ein Einschreiten des Regulierers überhaupt gerechtfertig ist. (Daniel Dubsky)

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