Gema mit Klage gegen Rapidshare erfolgreich
Als »Durchbruch im Kampf gegen Online-Piraterie« feiert die Gema ein Urteil des Landgerichts Hamburg, mit dem Rapidshare untersagt wird, etwa 5000 Titel über seinen Service zugänglich zu machen. Nun sei der Filehoster dafür verantwortlich, dass diese Titel nicht auf seiner Plattform auftauchen, freut man sich bei der Verwertungsgesellschaft, die aufwändige Kontrolle durch die Rechteinhaber entfalle endlich.
Bislang hatte Rapidshare immer argumentiert, man sei für die getauschten Dateien nicht verantwortlich und könne sie nicht kontrollieren. Allerdings löschte man einzelne Dateien, wenn sich die Rechteinhaber meldeten – doch das reichte dem LG Hamburg offenbar nicht.
Bei Rapidshare heißt es dagegen, das Urteil sei keineswegs ein Druchbruch, da die Entscheidungen einzelner Gerichte höchst unterschiedlich seien. Dennoch bietet man der Gema mehr oder weniger eine Kooperation an. »Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen? Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe«, sagte Rapidsahre-COOBobby Chang. (Daniel Dubsky)