BKA: Eigene Website erfolgreich überwacht
Wie der Focus berichtet, überwachte das Bundeskriminalamt in mindestens 16 Fällen bestimmte Fahndungsaufrufe, da man davon ausging, dass sich vor allem die Täter für die Fahndung interessieren. Wurden die Seiten von einem bestimmten Rechner häufiger aufgerufen, wurden über die IP-Adresse Name und Adresse des Inhabers ermittelt. Dem Focus zufolge war man dabei in mehreren Fällen erfolgreich und konnte einige schwerwiegende Straftaten aufklären, darunter auch Tötungsdelikte. Welche das waren, weiß das Magazin nicht zu berichten, schreibt aber, dass die Überwachung unter anderem im Falle des kürzlich gefassten Bankräubers Thomas Wolf angewendet wurde. Wegen massiver rechtlicher Bedenken hatte das BKA allerdings im Februar 2009 die Überwachung gestoppt, mit dem man bei Wolf im November 2007, bei anderen Verbrechern bereits 2001, begann. (Daniel Dubsky)