Urteil: Quam bekommt Geld für UMTS-Lizenz nicht zurück
Quam hatte im Jahr 2000 für über 16 Milliarden Mark eine UMTS-Lizenz ersteigert, schaffte es aber nicht, wie in den Lizenzbedingungen gefordert, bis Ende 2003 einen Versorgungsgrad von 25 Prozent zu erreichen. Bereits 2002 stellte man sämtliche Mobilfunkdienste ein und musste schließlich 2004 die UMTS-Lizenz zurückgeben. Daraufhin klagte man auf Erstattung des Kaufpreises und argumentierte, die Lizenzversteigerung sei rechtswiedrig gewesen. Doch wie das Verwaltungsgericht Köln wies nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster in der Berufung die Klage ab, schließlich habe Quam die Verpflichtung zum Netzaufbau gekannt und akzeptiert. Zudem habe man die Zuschlags- und Zahlungsbescheide nicht rechtzeitig angefochten und könne nun nicht plötzlich behaupten, die Vertsteigerung sei rechtswidrig gewesen. Eine Revision lies das OVG nicht zu. (Daniel Dubsky)