Justizministerin Zypries hält Handel mit Gebraucht-Software für legal
In einem Schreiben an den früheren Außenminister Genscher, der in seiner Eigenschaft als Seniorpartner der Kanzlei BMT die Bundesjustizministerin um ihre Meinung gebeten hatte, erklärte Brigitte Zypries: »Die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software ist nur problematisch, wenn die Software online, das heißt ohne physischen Datenträger wie Diskette oder CD-Rom vertrieben wurde.« In allen anderen Fällen könne Gebraucht-Software verkauft werden. Das gelte nicht nur für Einzelplatz-, sondern auch Volumenlizenzen, meint der Software-Händler UsedSoft und freut sich, die Aussagen würden Klarheit schaffen.
Ganz so klar ist das allerdings nicht, denn die deutschen Gerichte urteilten hier durchaus unterschiedlich. So erlaubte es das LG München im vergangenen Jahr zwar, einzelne Lizenzen für Microsoft-Programme aus Volumenlizenzverträgen weiterzuverkaufen, das OLG München entschied allerdings nur wenige Monate später, UsedSoft dürfe keine gebrauchten Oracle-Lizenzen verkaufen.
Eine weitere Niederlage musste der Händler erst vor gut einer Woche einstecken, als ihm das OLG Düsseldorf untersagte, auf Rechnern vorinstallierte Software ohne die zugehörige Hardware zu verkaufen. Das decke sich mit den Aussagen von Zypries, ist man bei UsedSoft einsichtig, schließlich seien die Programme ohne Datenträger in Verkehr gebracht worden. (Daniel Dubsky)