Bundesdatenschutzbeauftragter: Datenschutznovelle bringt echte Verbesserungen
Am vergangenen Freitag winkte der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht nur die umstrittenen Sperren für Websites mit kinderpornografischen Inhalten durch, sondern auch Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz. Verbraucherschützer hatten die Datenschutznovelle zuletzt heftig kritisiert, da ihrer Meinung nach durch Druck der Wirtschaft zu viele Regelungen abgeschwächt wurden. Das sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar so, der vor allem die umfassenden Ausnahmen bei der Begrenzung des Listenprivilegs bedauerlich findet. »Auch in Zukunft benötigen die Unternehmen überwiegend keine Einwilligung der Betroffenen, ehe sie deren Daten für Werbezwecke verwenden«, schreibt er in seinem neuen Weblog.
Dennoch sei die Datenschutnovelle wichtig, führt Schaar weiter aus, enthalte sie doch viele sinnvolle Regelungen, die weitgehend unbeachtet blieben. Dazu zählt er etwa das Kopplungsverbot, welches verhindert, dass Vertragsabschlüsse von der Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte abhängig gemacht werden. Auch dass künftig schärfere Regelungen für die Auftragsdatenverarbeitung gelten, begrüßt Schaar, ebenso die Informationspflicht bei schwerwiegenden Datenschutzpannen.
Werden künftig listenmäßig zusammengestellte Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbemaßnahmen weitergegeben, muss das dokumentiert werden. Außerdem muss aus der Werbung eindeutig hervorgehen, wer die Daten erstmals erhoben hat.
Mit der Datenschutznovelle wird auch der Bußgeldkatalog erweitert und sieht nun auch Möglichkeiten zur Gewinnabschöpfung vor. Die Datenschutzaufsichtsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse und es wurden vieleLücken in der Sanktionierung von Datenschutzverstößen gestopft.
Es wäre fatal gewesen, hätte der Bundestag die Gesetzesänderungen nicht verabschiedet, meint Peter Schaar, zöge man mit ihnen doch die Konsequenzen aus den Datenskandalen des vergangenen Jahres. (Daniel Dubsky)