Gericht: eBay darf Mitgliedskonten fristlos sperren

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Damit schloss sich das OLG dem Urteil der Vorinstanz an, die die Klage eines eBay-Händlers abwies, der sein Konto wieder freischalten lassen wollte. Das Auktionshaus hatte dieses gesperrt, nachdem herausgekommen war, dass der Händler über ein anderes Konto bei seinen eigenen Auktionen mitbot und, für den Fall dass er auf dem Höchstgebot sitzen blieb und seine Ware schließlich selbst ersteigerte, den Kauf rückabwickelte, um eBay-Gebühren zu sparen.

Das sei ein schwerer Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, meinte das OLG und entschied, eBay dürfe dem Händler fristlos kündigen. Der Inhaber des Shops argumentierte zwar, einer seiner Mitarbeiter sei für die Manipulationen verantwortlich, doch dies hielt das Gericht für unerheblich. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht darauf berufen, dass eine Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis gehandelt habe. Er hafte für seine Mitarbeiter, da er die Zugangsdaten weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln ermöglicht habe.

Darüber hinaus entschied das Gericht, dass die von eBay vorsorglich ausgesprochene fristgerechte Kündigung ebenfalls rechtens sei. Die Klausel in den AGB, die eBay die fristgerechte Küdigung ohne Angabe von Gründen ermöglicht, sei wirksam. (Daniel Dubsky)

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