Bundesverfassungsgericht muss über Spickmich.de entscheiden

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Ende Juni war eine Lehrerin mit dem Wunsch, ihre Daten bei dem Bewertungsportal Spichmich.de löschen zu lassen, vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Bewertungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, meinten die Richter damals. Wie der Focus nun berichtet, will die Lehreren daher vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Klage stütze sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, erklärte ihr Anwalt dem Nachrichtenmagazin, da die Daten von dem Portal ohne Einwilligung der Lehrer verwendet werden.

Die Verfassungshüter müssen entscheiden, was höher wiegt: das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das BGH hielt die Meinungsäußerung für wichtiger, da sie die berufliche Tätigkeit der Lehrerin betreffe und diese nicht denselben Persönlichkeitsschutz wie die Privatsphäre genieße. (Daniel Dubsky)

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