Verbraucherschützer gewinnen Klage gegen Google
Die Nutzung von insgesamt zehn Klauseln wurde Google mit dem Urteil untersagt, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist und gegen das der Suchmaschinenbetreiber in Berufung gehen kann. Dazu zählten einige Klauseln, mit denen Google das Recht eingeräumt wird, Verbraucherdaten unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte zu übermitteln oder mit Daten anderer Unternehmen zu kombinieren. Zudem hätte Google die Daten zu Werbezwecken nutzen können.
Auch einige andere Klauseln stufte das Gericht als unzulässig ein, unter andem die, mit denen sich Google weitreichende Nutzungsrechte sicherte. So könnte der Suchmaschinenbetreiber dem vzbv zufolge urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlichen oder private Dokumente der Nutzer. Zudem räumte sich Google das Recht ein, Mails und andere Inhalte des Nutzers ohne Benachrichtigung zu sichten, zu überprüfen und sogar zu löschen, was nach Meinung des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers ist.
Das Urteil mache deutlich, dass auch amerikanische Unternehmen deutsche Verbraucherrechte einhalten müssen, hieß es beim vzbv. Es sei auch ein Signal an andere Internet-Firmen, Verbraucher- und Datenschutz ernst zu nehmen, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. (Daniel Dubsky)