Neues Datenschutzgesetz tritt in Kraft

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Zu den wichtigsten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zählen strengere Regeln für den Adresshandel und verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, etwa in Call Centern und Rechenzentren. Zudem haben die Datenschutzbehörden und größere Sanktionierungsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen. Es wurde eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz ins Gesetz aufgenommen und die Position betrieblicher Datenschutzbeauftrager gestärkt.

Dennoch sind Verbraucherschützer nicht zufrieden, hatte sich die Politik doch mehr vorgenommen, knickte aber schließlich unter dem Druck der Wirtschaft ein. Vor allem dass das einstige Kernstück der Reform, die Abschaffung des Listenprivilegs, mit der die Datenweitergabe ohne Einwilligung verboten worden wäre, auf der Strecke blieb, bemängeln die Verbraucherschützer. »Die Regierungsfraktionen hatten den geplanten Maßnahmen-Katalog Stück für Stück zurechtgestutzt, bis eine Placebo-Gesetzgebung übrigblieb«, meint etwa Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Neuregelungen werden den Datenhandel nicht wirksam unterbinden, prognostiziert er.

Dennoch bringt das neue Gesetz auch echte Verbesserungen, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar anmerkt. Er hält vor allem das Kopplungsverbot für wichtig, das verhindert, dass Vertragsabschlüsse von der Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte abhängig gemacht werden. Auch die strengeren Regeln für Call Center und die Informationspflicht bei Datenschutzpannen begrüßt er, ebenso den strengeren Bußgeldkatalog und die erweiterten Befugnisse der Datenschutzbehörden.

Die Unternehmen sollten die Neuregelung nutzen, verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Gleichzeitig fordert Schaar die Politiker auf, nach der Bundestagswahl unverzüglich weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes zu unternehmen. (Daniel Dubsky)

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