Datenschützer kritisieren Wunschliste des Innenministeriums
Im Vorfeld der Bundestagswahl gelangte ein Konzept aus dem Bundesinnenministerium an die Öffentlichkeit, demzufolge der Verfassungsschutz zahlreiche Aufgaben und Befugnisse erhalten soll, die derzeit nur die Polizei hat. Mit dem »Vorbereitung Koalitionspapier« genannten Schriftstück, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, will Innenminister Wolfgang Schäuble offenbar in die Koalitionsverhandlungen gehen.
So soll der Verfassungsschutz auch Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen, was bislang nur dem BKA erlaubt ist, und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können, was bislang nur Polizei und Justiz dürfen. Zudem sollen Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, der genetische Fingerabdruck auch bei erkennungsdienstlichen Standardmaßnahmen wie Ladendiebstählen genommen und verdeckten Ermittlern Straftaten erlaubt werden, damit sie leichter kriminelle und verfassungsfeindliche Milieus infiltrieren können.
Zwar erklärte Schäubles Büroleiter Bruno Krahl gegenüber der SZ, das Papier sei noch nicht zur Leitungsebene des Innenministeriums gelangt und nur eine Art Wunschzettel. Doch auch dieser müsse ernst genommen werden, meint etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, sage er doch etwas »über das zu Grunde liegende Verständnis aus«; einige der genannten Vorhaben seien kaum mit Grundgesetz und europäischen Recht zu vereinbaren. »Ich erwarte von denjenigen, die nach den Bundestagswahlen die Regierung stellen, dass sie derartigen überbordenden Wünschen nicht folgen und stattdessen die Bürgerrechte stärken«, erklärte Schaar. (Daniel Dubsky)