Neues Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

KomponentenPCPolitikRechtWorkspace

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte. Doch bei den Rechnern handele es sich um Zweitgeräte, die unter die Gebührenbefreiung fallen, erklärten die frankfurter Richter. Dafür sei es unerheblich, ob das Erstgerät ebenfalls ein PC oder nicht sei und ob das Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde.

Unabhängig davon bestünde aber auch keine Gebührenpflicht, da das Gerät nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten werde. Multifunktionale Geräte erfüllten viele Zwecke, so die Urteilsbegründung, allein ihr Vorhandensein rechtfertige nicht die Annahme, sie würden zum Rundfunkempfang genutzt. (Daniel Dubsky)

Lesen Sie auch :