Verfassungsgericht: Mündliche Verhandlung über Vorratsdatenspeicherung im Dezember
Bereits im März 2008 erklärten die deutschen Verfassungsrichter, der Zugriff auf die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten sei ein schwerwiegender Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis. Sie schränkten den Zugriff ein und ordneten an, dass die Daten nur an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen. Doch zahlreiche Bundesländer änderten ihre Gesetze, um die Daten auch für Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr und für den Verfassungsschutz zu zugänglich zu machen. Die karlsruher Richter schränkten daher im vergangenen Herbst ein, die sei nur zulässig, wenn es um die »Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes« ginge.
Diese Einschränkungen hat das Bundesverfassungsgericht nun erneut verlängert – für sechs Monate oder bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden. Denn die steht weiterhin aus. Immerhin hat man nun aber einen Termin für die erste mündliche Verhandlung angesetzt: den 15. Dezember 2009. Mit einem Urteil ist in diesem Jahr aber nicht mehr zu rechnen. (Daniel Dubsky)