BGH-Urteil: Website-Betreiber haftet für Bilder seiner Nutzer
Bei chefkoch.de stellen Privatpersonen selbständig Rezepte mit Bildern ein. Einige der Bilder stammten allerdings von der Website marions-kochbuch.de und wurden ohne Erlaubnis verwendet. Landgericht und Oberlandesgericht verboten dies und sprachen dem Betreiber von marions-kochbuch.de Schadensersatz zu. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Urteile und wies die Revision von chefkoch.de ab.
Die Veröffentlichung der Fotos auf chefkoch.de verletze das ausschließliche Recht des Klägers auf öffentliche Zugänglichmachung seiner Fotos, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dass die Bilder zuvor bereits auf der Website des Klägers allgemein abrufbar waren, stehe dem nicht entgegen.
Zwar haften Website- und Forenbetreiber meist nur eingeschränkt für die Verfehlungen ihrer Nutzer, doch im Falle von chefkoch.de habe sich der der Beklagte die Inhalte seiner Nutzer zu eigen gemacht und hafte daher wie für eigene Inhalte. Er kontrolliere die Inhalte und weise die Nutzer darauf hin. Zudem seien die Rezepte mit einem Emblem von chefkoch.de gekennzeichnet und der Verfasser tauche nur mit Alias-Namen ohne Hervorhebung am Ende der Zutatenliste auf. Darüber hinaus verlange chefkoch.de von seinen Nutzern das Einverständnis, die Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben zu dürfen.
Der Beklagte habe die Rechte der Fotos nicht ausreichend geprüft, so der BGH. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürfen, reiche nicht. (Daniel Dubsky)