Schlappe für Wahlstift-Hersteller

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Im Vorfeld der Hamburger Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr hatte der Chaos Computer Club schwere Kritik am digitalen Wahlstift geübt und darauf hingewiesen, dass sich das System leicht manipulieren lässt. Schließlich kam der Stift nicht zum Einsatz und der Hersteller verklagte die Bürgerrechtler, scheiterte damit jedoch vor dem OLG Hamm, das die Klage jetzt abwies. Es sei nicht gelungen, dem CCC einen Maulkorb zu verpassen, freute sich CCC-Anwalt Dr. Till Jaeger.

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind Wahlcomputer nur zulässig, wenn es dem Bürger möglich ist, die Wahl und die Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis zu überprüfen. Daran scheitern nicht nur herkömmliche Wahlcomputer, sondern auch der digitale Wahlstift, denn bei diesem ist das nur durch manuelles Nachzählen der Papierstimmzettel möglich. Ohne die sei aber eine Nachvollziehbarkeit im Sinne des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben, da sich laut CCC die Muster auf dem digitalen Stimmzettel manipulieren lassen. (Daniel Dubsky)

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