Millionenstrafe für eBay in Frankreich

E-CommerceMarketingPolitikRecht

Der französische Konzern hatte eine Unterlassungsverfügung erwirkt, der zufolge eBay den Handel mit Parfüms und Kosmetikprodukten des Unternehmens unterbinden muss. Für das jetzt verhängte Ordnungsgeld hat man beim Online-Auktionshaus dennoch kein Verständnis. »Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig«, sagte Alex von Schirmeister, General Manager von eBay in Frankreich. Zudem übte er scharfe Kritik an der Unterlassungsverfügung – sie sei ein Missbrauch selektiver Vertriebssysteme und wettbewerbsschädigend.

Schirmeister erklärte, er gehe davon aus, dass die übergeordneten Gerichte die aktuelle Entscheidung aufheben, da sie den Verbrauchern schade. Bereit seit einiger Zeit versucht sich eBay gegen derartige Vertriebseinschränkungen zu wehren und hatte zuletzt bei der EU eine von 750 000 Nutzern unterzeichnete Petition präsentiert. Es dürfe Herstellern nicht gestattet sein, den Verkauf ihrer Produkte über das Internet pauschal zu verbieten, hatte eBays Rechtsexperte Wolf Osthaus damals erklärt. Alle Handelsbeschränkungen müssten auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen. (Daniel Dubsky)

Lesen Sie auch :