Datenschützer fordert strengere Gesetze gegen Spam
Wer Newslettern, Werbe- und Infomails an Privatnutzer schickt, benötigt deren ausdrückliches Einverständnis, doch im Business-Bereich gibt es einen solchen Schutz bislang nicht. Geschäftliche Mail-Adressen dürfen ohne Zustimmung des Nutzers beschickt werden, wenn von einer »mutmaßlichen Einwilligung« aufgrund der beruflichen Position des Empfängers ausgegangen werden kann. Erst wenn dieser widerspricht, sich also beschwert, muss er vom Verteiler genommen werden.
Im Gespräch mit der Welt am Sonntag hat nun Thilo Weichert, als Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein einer der obersten Datenschützer Deutschlands, eine Änderung dieser Regelung gefordert. »Es wäre sinnvoll, auch bei geschäftlicher Kommunikation eine Einwilligungsanforderung wie im Konsumentenbereich zu schaffen«, sagte er und verwies auf seine eigenen Erfahrungen. »Ohne mein Zutun bin ich auf so vielen Verteilern gelandet, dass es allmählich zu einem echten Ärgernis wird. Allein das Sichten und Sortieren verschlingt viel Zeit. Mich aber von jeder Mailingliste streichen zu lassen, ist noch mehr Aufwand. Ich habe es aufgegeben, mich dagegen zu wehren.« (Daniel Dubsky)