Streit um Abgabepflicht ist beigelegt
Der jahrelange Streit um den »Kopiergroschen« ist beigelegt. Die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) haben sich über eine urheberrechtliche Abgabepflicht für PCs in Deutschland geeinigt. Die Einigung bezieht sich auf die Jahre 2002 bis Ende 2010. Daher müssen die Hersteller erstmal kräftig nachzahlen.
Für PCs, die 2002 und 2003 verkauft wurden, hatten die PC-Bauer und Importeure bereits jeweils 9,21 Euro entrichtet, jetzt kommen nachträglich nochmal 3,15 Euro hinzu. Für die Jahre 2004 bis 2007 sind pro Rechner 6,30 Euro fällig (zuzüglich Umsatzsteuer).
Auch für die Zeit von Januar 2008 bis Ende 2010 sind Abgaben vereinbart: Für jeden Rechner mit CD-Brenner 13,65 Euro und für PCs ohne Brenner 12,15 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer).
Mit den Urheberrechtsabgaben wollen die Verwertungsgesellschaften mögliche Verluste von Autoren und Künstlern ausgleichen, die durch das Kopieren von Texten und anderen Werken auf CDs oder DVDs entstehen können. Die Einnahmen werden von den Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise der VG Wort oder der GEMA an Autoren oder Musiker ausgeschüttet.
In einer Erklärung des BCH äußerten sich die Hersteller einerseits zufrieden, da sie und die Importeure nun endlich Rechtssicherheit haben. Andererseits befürchten sie, dass die Abgabe die PCs in Zukunft verteuern wird. In Bundesverband sind derzeit die Unternehmen Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony vertreten.
Auch die ZPÜ zeigte sich in einer Erklärung zufrieden und kündigte an, man wolle nun auch für »andere vergütungspflichtige Produkte entsprechende Lösungen erzielen« und sei verhandlungsbereit.
(mt)