Google erwartet Bußgeldverfahren von Bundeskartellamt

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Gegen Google liegen gleich mehrere Beschwerden vor, je eine von Ciao, Euro-Cities und eine von den deutschen Zeitungs- und -Zeitschriftenverlegern. Doch das Bußgeldverfahren, dass das Kartellamt gegen den Suchprimus eröffnete, fußt vor allem auf der Beschwerde  von Ciao.

Weil Ciao inzwischen eine Microsoft-Tochter ist und sich zudem beschwert hätte, habe Google die Geschäftsverhandlungen über einen auslaufenden Werbevertrag einfach beendet, behauptet die Shopping-Community. Dazu noch hatte Ciao sich wegen unfairer Vertragsbedingungen im Dezember 2009 beim Bundeskartellamt beschwert.

Nach einer Kartellrechtsvorschrift ist es jedeoch verboten, einem anderen »wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen« (also in diesem Fall die Vertragsverhandlungen zu beenden), weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat.

Ciao soll bis Mitte des Jahres Teil von Microsofts Suchmaschine Bing werden – Google hat vielleicht deswegen gedacht, dass der Dienst seine Werbung künftig sowieso über seine Mutterfirma bezieht. Das Kartellamt geht nun dem Vorwurf nach, dass Google die Verhandlungen nur wegen der Beschwerde von Ciao beendet habe. Es wird jedoch erst einmal nur untersucht: Das mögliche Bußgeld ist noch gar nicht festgelegt.

Google soll nun erst einmal Stellung zum Fall Ciao geben, sich aber auch zu den Vorwürfen von GeoCities äußern, mit den kostenlosen Google Maps nehme man dem Konkurrenten die Existenzgrundlage. Auch zum Vorwurf der Zeitschriftenverlegerverbände, man zahle nichts für die Textauszüge, die man einblende und zu Geld mqache, muss sich das Unternehmen äußern.

Wie früher bei den Microsoft-Beschwerden wird nun Google vor allem eines vorgeworfen: Die rechtswidrige Nutzung einer marktbeherrschenden Stellung. (Manfred Kohlen)

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