Gerichtsurteil: Anschauen von Kinderpornos schon strafbar
Preisfrage: Wenn mir jemand ein Foto von einem Verbrechen vor Augen hält, mache ich mich damit strafbar? Wohl kaum. Bislang. Aber Hamburger Richter wollen die Welt ändern: Alle Browser-Besitzer bitteschön ab ins Gefängnis! Die weltfremde Argumentationskette des OLG Hamburg lautet: Geraten Websurfer künftig auf eine Pornoseite (was ja nicht immer absichtlich geschieht), auf der dann ein Videoclip mit verbotenen Inhalten loslegt - auch das kann ohne Klick passieren – dann macht sich der Besitzer des Rechners schon strafbar. Selbst, wenn er gerade gar nicht vor dem Rechner sitzt. Oder gar nicht er die Seite bzw. den Stream aufgerufen hat. Allein die Tatsache, dass ein Kinderporno im Hauptspeicher eines Rechners bzw. im Cache des Browsers zwischengespeichert wird, legen die Hamburger Richter den Bürgern als Besitz aus und wollen sie dafür belangen.
Bisher sah die deutsche Gerichtsbarkeit eine Straftat vorliegen, wenn ein Bürger kinderpornografische Werke gedruckt, auf Videokassette oder als Datei auf Festplatte oder sonstigen Speichermedien besaß. Das Ansehen solcher Materialien galt eigentlich nicht als strafbar. Das OLG Hamburg weicht mit seinem Urteil davon ab: Wer sich Bilder über einen Browser ansieht, besitze das Material. Schuldig!
Begründung: Schon die Intention, Kinderpornos betrachten zu wollen und an das Bild- und Videomaterial heranzukommen, sei mit dem Besitz einer Videokassette gleichzusetzen.
Dem Urteil war ein Strafverfahren in einer niedrigeren Instanz vorausgegangen. In diesem war ein Mann in 16 Fällen wegen des Besitzes von Dateien mit kinderpornografischem Inhalt angeklagt worden. Das Amtsgericht Harburg sah die ungewollte Speicherung im Browsercache nicht als Indiz an, dass sich die Dateien im Besitz des Angeklagten befinden. Dem widersprach die Revisionsentscheidung von gestern. Ein Gerichtssprecher des OLG sieht darin ein Grundsatzurteil.
Nach der Hamburger Logik müsste nun also jeder Bürger angeklagt werden, der im Zorn ausruft »…ich bringe Dich um«, denn schließlich liege damit die Intention vor und jeder wisse, wie man an eine Waffe komme. Ergo: Mordversuch. Ab in den Knast. Dann wäre auch viel mehr Platz auf den Autobahnen…
Die Konsequenzen dieses Urteils sind also kaum auszudenken. Eine nicht gewollte Umleitung des Browser ohne Zutun des Benutzers könnte dann schon zu einer Verurteilung führen. Normale Pornoliebhaber stehen ständig mit einem Bein im Gefängnis, denn auf vielen Portalen tummeln sich ja die unterschiedlichsten Materialien. Vor dem Seitenaufbau kann man oft nicht wissen, was auf der Site auftauchen wird.
Nach polizeilichen Hausdurchsuchungen , bei denen ein PC aus ganz anderen Gründen beschlagnahmt wurde, können Zufallsfunde im System zu Porno-Prozessen führen. Außerdem wären massenhaft unliebsame Arbeitskollegen durch nur zwei Mausklicks und eine anonyme Anzeige aus dem Weg zu räumen. Hmm, haben Richter heutzutage nicht auch Computer mit Internet-Zugang? Nur so ein Gedanke… (Quelle: TheInquirer.de)