Bundesdatenschutzbeauftragter geht gegen Web-Analyse-Dienste vor

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Das Ergebnis zeige, wie wichtig datenschutzrechtliche Prüfungen und Beratungen seien, erklärte Schaar. Er fürchtet, dass auch in vielen Bereichen der Wirtschaft datenschutzwidrige Webanalysedienste eingesetzt werden und mahnt zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Unzulässig sind Dienste, die das individuelle Surfverhalten erfassen und auswerten, ohne dass der Nutzer informiert wird und ohne dass der Nutzer eingewilligt. Umstritten ist allerdings, ob auch die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten zählt.

Schaar zufolge haben die Krankenkassen bereits reagiert und setzen nun keine unzulässigen Analyseverfahren mehr ein. (Daniel Dubsky)

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