EU will Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung prüfen

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Gegenüber der Zeitung Die Welt erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström: »Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen.« Man werde sich nicht nur ansehen, ob die Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind, sondern auch ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist. Noch könne der Nutzen nicht abschließend bewertet werden, da die Richtlinie noch nicht in allen Ländern umgesetzt worden ist. »In den Ländern, in denen sie umgesetzt wurde, sagen die Behörden, dass sie nützlich sei«, so Malmström.

Auch Deutschland hatte die EU-Richtlinie bereits in ein Gesetz gegossen, doch das kassierte Anfang dieser Woche das Bundesverfassungsgericht. Das sprach sich zwar nicht generell gegen eine Speicherpflicht für Telekommunikationsdaten aus, kam aber zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. (Daniel Dubsky)

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