Web-Analyse: Datenschutzkonforme Lokalisierung mit eTracker
Ob die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten zählt, ist umstritten. Auch die Rechtssprechung hat hier noch keine Klarheit gebracht, denn die Urteile fallen durchaus unterschiedlich aus. Der Düsseldorfer Kreis, die Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hatte allerdings im vergangenen November Anforderungen an eine gesetzeskonforme Web-Analyse ausgearbeitet. Demnach ist die Verwendung vollständiger IP-Adressen zur Web-Analyse ohne Zustimmung des Benutzers nicht zulässig.
Website-Betreiber, die sich daran halten und 100 Prozent datenschutzkonform agieren wollen, mussten daher auf die Geolokalisierung ihrer Besucher verzichten. eTracker hatte dafür die Option Erweiterte Datenschutzkonformität eingeführt.
Nun hat man jedoch in Zusammenarbeit mit der Hamburger Datenschutzbehörde ein neues Verfahren entwickelt, bei dem der Benutzer mithilfe verkürzter IP-Adressen mit hoher Genauigkeit lokalisiert werden kann – eTracker zufolge bis auf Stadtebene. Auch wer sicher geht und die Erweiterte Datenschutzkonformität aktiviert hat, muss somit nicht auf Herkunftsanalysen verzichten. (Daniel Dubsky)