GEZ: Weil Widerstand einfach Pflicht ist

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Nachdem schon die Vorratsdatensammlung vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte, halten Bürgerrechtler die Zeit für gekommen, auch andere zweifelhafte Regelungen des Bundes auf die Waage zu legen. Vor allem die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als öffentlich-rechtlich organisierte Verwaltungsgemeinschaft diverser Rundfunkanstalten ist vielen Verlagen, Medienschaffenden, Kunden, Daten- und Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Autor und Kritiker Bernd Höcker glaubt, dass man die vielgescholtene Quasi-Behörde mit ihren Drückermethoden durch die Kraft der Verfassung auf demokratischem Wege beseitigen könne. Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes lautet: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«
Höcker gehe nun anhand einer Sammlung vieler praktischer Vorkommnisse die einzelnen Tatbestandsmerkmale durch, um zu prüfen, ob ein solcher Widerstand des Volkes gegen die GEZ gerechtfertigt sei. Indizien sprechen dafür, dass die Kölner Verwaltungsgemeinschaft in vielerlei Hinsicht und Fällen gegen die bundesdeutsche Ordnung und damit gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verstoße. Schon die Kopfpauschale für das Stellen eines Schwarzsehers oder das Dingen von unqualifizierten Hausierern, die sich hochtrabend und ohne Berechtigung »Rundfunkgebührenbeauftragte« nennen, scheinen gegen Recht und gute Sitten zu verstoßen: Laut Artikel 33 Abs. 4 GG dürfen hoheitsberechtigte Befugnisse nur Personen anvertraut werden, die dem öffentlichen Dienst angehören. Oder eine staatliche Zulassung oder Bestellung erfahren. Freiberufliche Personen, Sub-Unternehmer, Gelegenheitsjobber, angelernte Aushilfen oder Firmendienstleister mit freier Personalentscheidung würden dem inhaltlich zuwiderlaufen. Dass die Gebühreneinzugszentrale selbständig Abmahnungen gegen Webseiten ausspricht, auf denen deren tägliche Praxis gerügt wird, sieht Höcker als klaren Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.
»Da weder die Politik, die Justiz, Behörden, Polizeibeamte oder Staatsanwälte bisher bereit waren, an der bestehenden Situation etwas zu ändern und auch Volksentscheide, Petitionsausschüsse oder Gerichte an den Gegebenheiten rütteln werden, ist keine Abhilfe möglich. Dementsprechend hätten alle Deutschen das Recht zum Widerstand«, argumentiert der Hamburger Journalist. Widerstand sieht er keinesfalls in Form von Gewalt oder Demonstration, sondern eher in legalen Aktivitäten: Die massenweise Anforderung einer Dateneinsicht, bewusste Teilnahme an den Wahlen (aktuell die Landtagswahl in NRW), dem Schreiben von öffentlichen Beschwerde-E-Mails bis hin zum simplen Abmelden der »Rundfunkempfänger« seien legitime und gangbare Wege des Widerstands. Wer unangenehme Erfahrungen mit Drückern mache, könne auch Strafanzeige erstatten, zu Verbraucherberatungen eilen oder Beschwerden bei den Staatskanzleien abladen.
Wie sagte einst schon Bertold Brecht? »Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.«
(Quelle: TheInquirer.de)

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