GEZ verlangt Rundfunkgebühren für Computerkasse
Computergesteuerte Kassen auf die gleiche Stufe von internetfähigen PCs zu stellen, wirkt ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Trotzdem ließen die Gebühreneintreiber nicht locker und verbissen sich in das Steakhaus. Dem blieb nichts anderes übrig als ihre Anwälte von der Kette zu lassen und das VG Düsseldorf zu bemühen. Schließlich hätten sich die vielen Computerkassen in 57 Filialen auf über 10.000 Euro Rundfunkgebühr im Jahr summiert. Für eine vermeintliche Dienstleistung, die technisch gar nicht möglich ist, denn die Hardware für einen TV-Empfang an der Kasse dürfte kaum je ein Arbeitgeber genehmigen. Maredo hatte laut dem Leiter der IT-Abteilung sogar jeglichen Internetzugang gesperrt, um die wertvollen Buchungsdaten nicht zu gefährden. Das Gericht musste nicht lange überlegen und gab dem Kläger Recht. Nun muss die Rundfunkanstalt ihre Gebührenbescheide zurücknehmen. Nächster Stopp: Friseursalons. In ihren großen Spiegeln könnte sich das Fernsehbild von der Sportbar gegenüber spiegeln = illegaler Rundfunkempfang.
(Quelle: TheInquirer.de)