Urheberrechtsabgaben: Ab sofort 10 Cent pro USB-Stick
Diese Abgabe müssen von Anbietern der USB-Sticks entrichtet und in den Verkaufspreis mit eingerechnet werden. Mitglieder des Bitkom zahlen nur acht Cent pro Gerät. Durch die Abgaben wird die legale private Kopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem von Herstellern von Scannern, Druckern, Kopierern und anderen Geräten, mit denen man Kopien erstellen kann, abgeführt. Dadurch erhöht sich der Preis der Geräte, da Hersteller die Kosten an den Kunden weitergeben müssen. Insgesamt werden Abgaben auf USB-Stick in Höhe von fünf Millionen Euro erwartet. Die Verwertungsgesellschaften nehmen diese ein und schütten sie nach Abzug der Kosten an Verlagen, Autoren und Künstlern aus.
Die Grundlage für die Einigung zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften ist das aktuelle Urheberrecht. Allerdings sei das Gesetz laut Bitkom verbesserungswürdig. Nötig sei ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets besser berücksichtigt. Pauschale Abgaben seien im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel. Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden. (Christian Lanzerath)