BGH: Kein Schadensersatz bei Filesharing über offenes WLAN
In einem aktuellen Urteil klärt der Bundesgerichtshof die Haftungsfrage bei Urheberrechtsverletzungen durch den Missbrauch schlecht oder nicht gesicherter Privat-WLANs. Deren Betreiber seien nicht schadensersatzpflichtig, entschied der BGH, da sie nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung sind. Sie könnten jedoch auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da es ihre Pflicht sei, das WLAN ausreichend zu sichern. In diesem Fall müssen sie die Abmahngebühren zahlen, die allerdings seit 2008 bei einfachen Fällen mit unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs maximal 100 Euro betragen.
Wie eine ausreichende WLAN-Sicherung auszusehen hat, legte der BGH ebenfalls fest. Der Nutzer müsse die zum Zeitpunkt der Einrichtung des WLANs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungsmaßnahmen einsetzen. Das Ändern des Default-Passworts für die WLAN-Verschlüsselung sei ihm zuzumuten. Dagegen sei es nicht notwendig, die Netzwerksicherheit fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. (Daniel Dubsky)