BSA: Raubkopierrate in Deutschland steigt
Der Zwang zum Sparen verführt manchen IT-Administrator offenbar dazu, auch auf den Kauf von Software-Lizenzen zu verzichten – obwohl die Mitarbeiter mit der Software arbeiten. Zu dieser Schlussfolgerung könnte man kommen, wenn man die Global Piracy Studie der IDC liest. Die Studie ist im Auftrag der Business Software Alliance entstanden, die als Interessenvertretung der Hersteller – darunter auch Unternehmen wie Adobe oder Microsoft – gegen die Software-Piraterie in Unternehmen zu Felde zieht.
Software für 1,35 Milliarden Euro
Für Deutschland sind die Ergebnisse der Studie wenig schmeichelhaft. Hier wurden 2009 Programme im Wert von 1,35 Milliarden Euro raubkopiert. Deutschland ist eines der wenigen Länder, die bei Raubkopien einen wenn auch sehr leichten Anstieg verzeichnen: von 27 Prozent im Jahr 2008 auf 28 Prozent 2009.
Frankreich: 40 Prozent Raubkopien
In der EU wird Deutschland nur noch von Frankreich übertroffen, hier liegt die Raubkopierrate laut IDC bei 40 Prozent. In der EU liegt sie bei 35 Prozent.
Die Studie hat die Situation in 100 Ländern unter die Lupe genommen. Nur 19 Länder registrieren einen Anstieg der Piraterierate. International haben die USA besonders wenig Software-Sünder. Dort sind nur 20 Prozent der Programme nicht ordnungsgemäß lizenziert.
Auch in östlichen EU-Ländern sinkt die Zahl der Software-Sünder: Laut IDC konnten Bulgarien (67 %), Rumänien (65 %), Polen (54 %), Slowenien (46 %), Ungarn (41 %) und die Tschechische Republik (37 %) die Rate jeweils um einen oder zwei Prozentpunkte senken.
BSA-Kampagne räumt Schonfrist ein
Die BSA warnt regelmäßig davor, dass der durch die Raubkopien entgangene Umsatz auch Arbeitsplätze kostet. Die Organisation zitiert eine IDC-Untersuchung wonach 2008 in Deutschland 12 300 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten, wenn es gelänge, die Software-Piraterie zu besiegen.
Um der illegalen Software-Nutzung entgegenzuwirken, startet die BSA wieder mal eine Kampagne: Seit Anfang Mai genießen Unternehmen eine 30-tägige Schonfrist. In diesem Zeitraum können sie prüfen, ob die eingesetzte Software auch legal genutzt wird und gegebenenfalls nachlizenzieren (siehe Weblinks). Während dieser Zeit werde der Software-Verband Hinweise auf illegalen Software-Einsatz nicht weiter verfolgen.
(mt)
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