Neuer Gesetzentwurf für Arbeitnehmer-Datenschutz ist fertig
Erst ein halbes Jahr nach der Koalitionsvereinbarung zum Datenschutz (hier als PDF) hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzesvorschlag dazu erarbeitet. Die Vorlage dazu war ein Eckpunktepapier, das die Kontrolle von Daten .- und was mit ihnen geschehen muss oder nicht darf -, regelt. Der Entwurf für das neue Gesetz steht hier als PDF bereit.
So sollen Arbeitgeber künftig bei Einstellungsgesprächen nur noch Daten abfragen dürfen, die notwendig sind, um die Eignung des Bewerbers für diesen Job festzustellen. Gesundheitliche Untersuchungen sind nur noch erlaubt, wenn sie direkt mit der Tätigkeit zusammenhängen. Compliance-Anforderungen und Videoüberwachung darf ein Arbeitgeber nur noch verwenden, wenn es »erforderlich und verhältnismäßig« ist. Zzwar lässt sich auch das unterschiedlich interpretieren, doch zumindest eine klare Linie ist nun zu erkennen.
Auch die Nutzung von GPS-, Biometrie- und Adressdaten ist eindeutiger vorgegeben. Selbst, wo die Informationen herkommen dürfen, ist geregelt: Sie müssen direkt erhoben werden und dürfen nicht von Dritten erworben werden. Nur, wenn sie allgemein zugänglich sind, gestattet der Gesetzentwurf Ausnahmen. Und auch dann ist der Angestellte »auf Verlangen über den Inhalt der erhobenen Daten zu unterrichten«.
Für den CIO bedeutet dies, dass er nicht mehr alle Daten speichern darf, sonst macht er sich juristisch angreifbar. (Manfred Kohlen)