BGH-Urteil macht Weg frei für Software-Patente
Bislang waren Software-Patente in Deutschland nur unter sehr strengen Bedingungen möglich, die Programme wurden eher im Rahmen einer technischen Erfindung mitpatentiert. Software allein galt als nicht-technisch, doch dem BGH-Urteil zufolge liegt eine Lösung mit technischen Mitteln nicht nur vor, »wenn Systemkomponenten modifiziert oder in neuartiger Weise adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt.«
Damit lassen sich im Prinzip jegliche Programme und Verfahren schützen. Die Entscheidung des BGH hätte nicht schlechter ausfallen können, meint etwa Florian Müller, Initiator der NoSoftwarePatents-Kampagne. Denn ein Software-Entwickler würde nun ununterbrochen patentierbare Verfahren entwerfen, wahrscheinlich aber auch unzählige Patente anderer Entwickler verletzen. »Software-Patente, die vorher auf wackeligen Beinen standen, sind nun stärker durchsetzbar geworden. Das könnte zu einem Anstieg der Klageaktivität seitens ihrer Inhaber führen«, urteilt Müller in einem aktuellen Beitrag auf ITespresso.de und bedauert die nunmehr »weitgehend amerikanische Verhältnisse« in Deutschland. (Daniel Dubsky)